ALLGEMEINE BEDINGUNGEN für die Vermietung von noleggiobicimonopoli.com

Der Mieter (Kunde) von Probike Monopoli, akzeptiert diesen Vertrag mit seiner Unterschrift und übernimmt das Fahrrad und/oder Ausrüstung zu den in diesem Vertrag dargelegten Klauseln und Bedingungen.

1) Um einen Fahrrad- und/oder eine Ausrüstung ausleihen zu können, muss der Mieter dem Vermieter einen gültigen Ausweis vorlegen, der bei der Rückgabe des Fahrzeugs und nach der Zahlung der restlichen Gebühr zurückgegeben wird. Das Fahrrad mitsamt Zubehör muss zu den vereinbarten Zeiten am gleichen Ort, an dem es gemietet wurde, zurückgegeben werden. Wenn der Kunde die im Mietvertrag vereinbarten Rückgabezeiten nicht einhält, werden alle 30 Minuten als zusätzliche Mietstunde gezählt und müssen bei Rückgabe bezahlt werden (siehe angegebene Gebühr).

2) Vor der Übernahme des Fahrrads und/oder der Ausrüstung muss der Mieter die Zahlung nach den zum Zeitpunkt der Anmietung geltenden Tarifen vornehmen. Der Vermieter kann Zahlungen bei der Rückgabe des Fahrrads, mitsamt Zubehör genehmigen.

3) Bei Lieferung des Fahrrads und/oder Ausrüstung wird der Funktionsstatus des Fahrrads überprüft. Mit der Übernahme des Fahrrads und dem dazugehörigen Zubehör, erkennt der Mieter den ordnungsgemäß verkehrssicheren und mangelfreien Zustand es Fahrrads an.

4) Das Fahrrad und/oder die Ausrüstung ist ausschließlich als Transportmittel zu verwenden und mit gesundem Menschenverstand, sowie besonderer Sorgfalt zu behandeln. Wettkämpfe, rücksichtslose Manöver und Aufführungen jeglicher Art sind verboten. Der Mieter muss das Fahrrad mitsamt Zubehör so verwenden, dass Schäden vermieden werden.

5) Es ist verboten, das Fahrrad und/oder die Ausrüstung zu kommerziellen Zwecken oder im gewerblichen Verkehr zu nutzen, noch ist es erlaubt, es anderen Parteien zur Nutzung zu überlassen.

6) Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung dieses Vertrages, sowie der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Der Vermieter lehnt jede Haftung im Falle einer unsachgemäßen Nutzung des Fahrzeugs und der Nichteinhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ab.

7) Die Nutzung des Fahrrads und/oder der Ausrüstung setzt die körperliche und geistige Eignung und die technischen Kenntnisse der Person voraus, die das Fahrrad nutzen möchte. Daher erklärt der Nutzer mit der Anmietung des Fahrrads, dass er vorbehaltlos über die entsprechenden Fähigkeiten und Kompetenzen verfügt.

8) Der Mieter haftet eigenständig für Schäden oder Verletzungen, die sich aus dem Verkehr und der Benutzung des Fahrrads mitsamt der Ausrüstung ergeben. Der Mieter trägt daher alleinig die gesamte Verantwortung und haftet für alle Schäden, die während der Nutzung des Fahrzeugs an ihm selbst, an Dritten, an Eigentum, am Fahrrad und/oder an der Ausrüstung entstehen. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung durch den Vermieter.

9) Im Falle einer Beschädigung und/oder eines Bruchs des gemieteten Fahrzeugs, einschließlich einer Reifenpanne, ist der Nutzer verpflichtet, die Reparaturkosten oder den Austausch von Ersatzteilen zum aktuellen Listenpreis zu erstatten.

10) Der Mieter ist im Falle eines Diebstahls oder irreparabler Beschädigung des Fahrrads und/oder Ausrüstung, verpflichtet die entstandenen Kosten, mit einem Rabatt von 20 % auf den Listenpreis beziffert, bei Abholung des Personalausweises zu bezahlen.

11) Die Benutzung des Fahrrads ist nur volljährigen Personen gestattet, es sei denn, der Minderjährige wird von einer volljährigen Person begleitet, die die Verantwortung für ihn übernimmt.

12) Der Vermieter kann die Vermietung des Fahrrads an eine Person verweigern, wenn diese nicht in der Lage ist das Fahrrad zu fahren (gemäß Artikel 186 und 187 der Straßenverkehrsordnung) oder ohne Angaben von Gründen, sowie nach eigenem Ermessen verweigern.

13) Der Kunde kann ein nicht funktionierendes Fahrrad oder einer nicht funktionierenden Ausrüstung gegen ein anderes funktionierendes Fahrzeug an der Mietstelle austauschen. Der Mietvertrag sieht keine Rückforderung des Fahrzeugs vor, welches an der in diesem Vertrag aufgeführten Probike Monopoli Mietstelle ersetzt wird.

14) Die Bedingungen dieses Mietvertrages, inkl. Tarife, Öffnungs- und Ladenschlusszeiten werden durch die Unterschrift des Mieters zur Kenntnis genommen.

15) Abgelaufene Personalausweise oder andere Ausweisdokumente werden nicht akzeptiert.

16) Bei einer Reisegruppe trägt der Der Unterzeichner dieses Vertrages die Verantwortung der Mietbedungenen dieses Vertrages.

17) Für alle Streitigkeiten, die sich aus den in diesen Allgemeinen Mietbedingungen geregelten Beziehungen ergeben, liegt der Gerichtsstand in Bari (Apulien).

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